[ Auszug: (1) Hat ein Pflichtteilsberechtigter, der als Erbe oder als
Vermächtnisnehmer in der im § 2306 bezeichneten Art beschränkt oder
beschwert ist, die Erbschaft o ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]