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BGB § 2308 Anfechtung der Ausschlagung

BGB § 2308 Anfechtung der Ausschlagung

[ Auszug: (1) Hat ein Pflichtteilsberechtigter, der als Erbe oder als Vermächtnisnehmer in der im § 2306 bezeichneten Art beschränkt oder beschwert ist, die Erbschaft o ... ]